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   BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00   

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BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00 (https://dejure.org/2001,2079)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2001 - 2 AZR 167/00 (https://dejure.org/2001,2079)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 2 AZR 167/00 (https://dejure.org/2001,2079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen Betriebsstillegung - Entschluss des Arbeitgebers zur Betriebsstillegung - Gerichtliche Überprüfbarkeit freier Unternehmerentscheidungen - Maßgeblichkeit des Kündigungszeitpunkt für das Vorliegen der Kündigungsgründe - Soziale Auswahl bei einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung wegen Betriebsstillegung; freie Unternehmerentscheidung; Gemeinschaftsbetrieb; Darlegungslast; Maßgeblichkeit des Kündigungszeitpunkts; soziale Auswahl; Betriebsratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGReport 2002, 104
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zB BAG 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22).

    Eine solche Unternehmerentscheidung ist nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. zB BAG 22. Mai 1986 aaO mwN).

    Erforderlich ist der ernstliche und endgültige Entschluß des Unternehmers, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzuheben (vgl. BAG 22. Mai 1986 aaO mwN).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00
    Gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO hätte die Revision jedoch darüber hinaus genau angeben müssen, auf Grund welchen Vortrags das Landesarbeitsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte kommen müssen (BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286, 293); Beweismittel, Beweisantrag und Beweisthema sowie die Fundstelle in den in den Vorinstanzen eingereichten Schriftsätzen hätten genau bezeichnet werden müssen, und es hätte der Darlegung bedurft, daß die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, 67).

    Insoweit handelt es sich nicht um ein Nachschieben wesentlicher Informationen zu den Kündigungsgründen, sondern allenfalls um eine auch nach Abschluß des Anhörungsverfahrens zulässige Erläuterung (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39).

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00
    Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).

    Die unternehmerische Entscheidung hatte im Kündigungszeitpunkt im Protokoll über die Beschlußfassung vom 5. Juni 1998, in der dem Beschluß entsprechenden Betriebsratsanhörung gem. § 102 Abs. 1 BetrVG und in der Massenentlassungsanzeige vom 24. Juni 1998 auch bereits greifbare Formen angenommen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00
    Einem Unternehmer steht es auch grundsätzlich frei, statt Arbeiten selbst mit eigenen Arbeitnehmern zu erledigen, die Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - AP KSchG 1969 § 1Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00
    Gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO hätte die Revision jedoch darüber hinaus genau angeben müssen, auf Grund welchen Vortrags das Landesarbeitsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte kommen müssen (BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286, 293); Beweismittel, Beweisantrag und Beweisthema sowie die Fundstelle in den in den Vorinstanzen eingereichten Schriftsätzen hätten genau bezeichnet werden müssen, und es hätte der Darlegung bedurft, daß die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, 67).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00
    Das Landesarbeitsgericht hat insoweit weder den Begriff des Gemeinschaftsbetriebs (vgl. zuletzt Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 494/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) verkannt, noch lassen seine Ausführungen sonstige Rechtsfehler erkennen.
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00
    Der Annahme eines Gemeinschaftsbetriebs der Beklagten und der inzwischen in die Fa. Sch. integrierten Fa. K. steht für den mit dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. Mai 1998 - 5 TaBV 3/97 - beurteilten Zeitraum bereits die Rechtskraft dieses Beschlusses entgegen (vgl. BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1).
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00
    Gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO hätte die Revision jedoch darüber hinaus genau angeben müssen, auf Grund welchen Vortrags das Landesarbeitsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte kommen müssen (BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286, 293); Beweismittel, Beweisantrag und Beweisthema sowie die Fundstelle in den in den Vorinstanzen eingereichten Schriftsätzen hätten genau bezeichnet werden müssen, und es hätte der Darlegung bedurft, daß die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, 67).
  • LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. Dezember 1999 - 10 Sa 258/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 19.06.1957 - 4 AZR 499/55

    Protokollierung der Zeugenaussage - Aussage eines Sachverständigen - Aussage

    Auszug aus BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00
    Allerdings wird mit der Rüge, das Berufungsgericht habe den Sachvortrag des Klägers zu einem Betriebsübergang und die dazu gemachten Beweisangebote nicht ausreichend berücksichtigt, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und auf Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen geltend gemacht (Art. 103 Abs. 1 GG, § 286 Abs. 1 ZPO); die Richtung des Prozeßangriffs ist damit ausreichend deutlich (vgl. BAG 19. Juni 1957 - 4 AZR 499/55 - BAGE 4, 291, 294 f.).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO aF hätte die Revision jedoch darüber hinaus genau angeben müssen, auf Grund welchen Vortrags das Landesarbeitsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte kommen müssen (BAG 29. Januar 1992 - 7 ABR 27/91 - BAGE 69, 286, 293); Beweismittel, Beweisantrag und Beweisthema sowie die Fundstelle der in den Vorinstanzen eingereichten Schriftsätzen hätten genau bezeichnet werden müssen, und es hätte der Darlegung bedurft, daß die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 167/00 - ZInsO 2001, 822; 29 Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, 67; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52).
  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung wirksam bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stilllegung durchgeführt sein wird (BAG, Urt. v. 25.09.1997 - 8 AZR 493/96, NZA 1998, 640 = ZAP ERW 1998, 114 = ZIP 1998, 253; BAG, Urt. v. 18.01.2001 - 2 AZR 167/00, BAGReport 2002, 104 = ZInsO 2001, 822).
  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz

    Dies wiederum hängt davon ab, ob die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare" Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG v. 18.01.2001 - 2 AZR 167/00, BAGReport 2002, 104 = ZInsO 2001, 822).

    Kündigt der Arbeitgeber unter Hinweis auf eine zu einem bestimmten Zeitpunkt beabsichtigten Betriebsstillegung, die bereits greifbare Formen angenommen hat (und später tatsächlich vollzogen wird), einheitlich sämtliche Arbeitnehmer, dann ist in einer solchen Konstellation eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG nicht notwendig (LAG Berlin v. 13.07.1999 - 12 Sa 890/98, NZA-RR 2000, 78 = ZInsO 1999, 661; LAG Thüringen v. 16.10.2000 - 8 Sa 207/00, ZInsO 2001, 288 = ZIP 2000, 2331; BAG v. 18.01.2001 - 2 AZR 167/00, ArbRB 2002, 63 [Berscheid] = BAGReport 2002, 104 = ZInsO 2001, 822), so daß Angaben über Familienstand und Unterhaltsverpflichtungen bspw. entbehrlich sind.

  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 839/03

    Betriebsbedingte Kündigung im Zuge der Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes

    Dies wiederum hängt davon ab, ob die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung des Beklagten als Insolvenzverwalter zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare" Formen angenommen und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose gerechtfertigt hatte, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Kläger als Arbeitnehmer hat entbehrt werden können ( BAG v. 18.01.2001 - 2 AZR 167/00, BAGReport 2002, 104 = ZInsO 2001, 822).
  • LAG Köln, 27.03.2003 - 2 (9) Sa 211/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

    Damit steht fest, dass zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs die Prognose zutreffend war, dass die Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitnehmer und Unternehmer auf Dauer aufgehoben werden würde und mit Ablauf der Kündigungsfrist kein Beschäftigungsbedürfnis mehr bestehen würde (vgl. BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 167/00 - EzA Schnelldienst 2001 Nr. 13 S. 6).
  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

    Damit steht fest, dass zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs die Prognose zutreffend war, dass die Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitnehmer und Unternehmer auf Dauer aufgehoben werden würde und mit Ablauf der Kündigungsfrist kein Beschäftigungsbedürfnis mehr bestehen würde (vgl. BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 167/00 - EzA Schnelldienst 2001 Nr. 13 S. 6).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04

    Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Dies wiederum hängt davon ab, ob die auf eine Betriebsteilstilllegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare" Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG v. 18.01.2001 - 2 AZR 167/00, BAGReport 2002, 104 = ZInsO 2001, 822).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04

    Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines

    Dies wiederum hängt davon ab, ob die auf eine Betriebsteilstilllegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare" Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG v. 18.01.2001 - 2 AZR 167/00, BAGReport 2002, 104 = ZInsO 2001, 822).
  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 Sa 31/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebschließung,

    Da die Kündigung vom 14.02.2000 nach Insolvenzeröffnung ausgesprochen wurde, kommt es für die Überprüfung, ob eine unternehmerische Entscheidung, den gesamten Betrieb stillzulegen tatsächlich gegeben ist ausschließlich darauf an, ob zum Zeitpunkt der Kündigung der ernstliche und endgültige Entschluss des Beklagten, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Dauer aufzuheben, vor lag (vgl. BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 167/00 - EzA Schnelldienst 2001 Nr. 13 S. 6).
  • LAG Hamm, 26.01.2006 - 4 (2) Sa 921/05

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mittels Anhörung des örtlichen Betriebsrats;

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  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 Sa 206/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (1) Sa 90/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (5) Sa 209/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 126/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

  • LAG Berlin, 04.07.2002 - 14 Sa 821/02

    Ordnungsgemäßheit der Anhörung des Betriebsrats; Zusicherung eines

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (6) Sa 210/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebschließung,

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (10) Sa 128/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (12) Sa 88/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (3) Sa 207/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (1) Sa 205/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

  • LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (11) Sa 122/01

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung,

  • ArbG Cottbus, 10.01.2007 - 5 Ca 1343/06
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